Das Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel veröffentlichte "Verfahren und Grundsätze" für die türkei-spezifische Umsetzung der KKDIK-Verordnung. Kernpunkte:
- Potenzielle Registrierung (Vor-MBDF)
• Frist für bestehende Stoffe: 31. Oktober 2025
• Für neue auf den Markt zu bringende Stoffe: Innerhalb von 30 Tagen nach Markteinführung
• Kann nur von einem Chemikalienbewertungsexperten (KDU) durchgeführt werden.
- Anforderungen an Hauptregistranten
• Hauptunternehmen für bestehende Stoffe müssen bis 31. Dezember 2025 bestimmt werden.
• Prozess wird von Ministerium und TOBB koordiniert.
- Vorläufige Registrierung und Fristen
• Endantrag für Haupt- und Einzelregistranten: 31. März 2026
• Endtermin für Einträge gemeinsamer Registrierungsgruppen: 30. September 2026
• KKS-Dateneingabe kann nur von KDU durchgeführt werden.
- KDU-Schulungen und GBF/SDS-Upload
• KDU-Schulungen und Zertifizierungsprozesse unter Ministeriumskoordination.
• Sicherheitsdatenblätter (GBF/SDS) werden von Lieferanten in das spezielle Programm des Ministeriums hochgeladen.
Fazit: Diese Aktualisierungen erhöhen Konformität und Sicherheit im türkischen Chemikalienmanagement. Es ist kritisch, dass Unternehmen sich schnell an diese Änderungen anpassen!