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16.08.2025
Offizielle Bekanntmachung

Wichtige Aktualisierungen im türkischen Chemikalienmanagement!

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Das Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel veröffentlichte "Verfahren und Grundsätze" für die türkei-spezifische Umsetzung der KKDIK-Verordnung. Kernpunkte:

- Potenzielle Registrierung (Vor-MBDF)

• Frist für bestehende Stoffe: 31. Oktober 2025

• Für neue auf den Markt zu bringende Stoffe: Innerhalb von 30 Tagen nach Markteinführung

• Kann nur von einem Chemikalienbewertungsexperten (KDU) durchgeführt werden.

- Anforderungen an Hauptregistranten

• Hauptunternehmen für bestehende Stoffe müssen bis 31. Dezember 2025 bestimmt werden.

• Prozess wird von Ministerium und TOBB koordiniert.

- Vorläufige Registrierung und Fristen

• Endantrag für Haupt- und Einzelregistranten: 31. März 2026

• Endtermin für Einträge gemeinsamer Registrierungsgruppen: 30. September 2026

KKS-Dateneingabe kann nur von KDU durchgeführt werden.

- KDU-Schulungen und GBF/SDS-Upload

• KDU-Schulungen und Zertifizierungsprozesse unter Ministeriumskoordination.

Sicherheitsdatenblätter (GBF/SDS) werden von Lieferanten in das spezielle Programm des Ministeriums hochgeladen.

Fazit: Diese Aktualisierungen erhöhen Konformität und Sicherheit im türkischen Chemikalienmanagement. Es ist kritisch, dass Unternehmen sich schnell an diese Änderungen anpassen!

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