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27.07.2025
EC - GPSR

EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR): Neue Ära

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Die EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Wichtige Änderungen:

GPSR-Umfang:

- Alle Produkte (außer Lebensmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel)

- Online-Verkaufsplattformen eingeschlossen

- Gebrauchtwaren ebenfalls erfasst

- Digitale Produkte und Dienstleistungen

Neue Verpflichtungen:

1. Für Wirtschaftsakteure:

- Obligatorische Produktsicherheitsbewertung

- Risikoanalyse und -management

- Bereitstellung von Sicherheitsinformationen

- Einrichtung von Rückverfolgbarkeitssystemen

- Notfallverfahren

2. Für Online-Plattformen:

- Meldung von Sicherheitsvorfällen

- Entfernung verdächtiger Produkte

- Verkäuferverifizierungsprozesse

- Verbraucherinformation

3. Für nationale Behörden:

- Marktüberwachung verstärkt

- Schnelle Eingriffsmechanismen

- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

- Strafmaßnahmen erhöht

Beziehung zu KKDIK:

- Integration der chemischen Sicherheitsbewertung

- Sicherheitsdatenblatt (SDS)-Konformität

- Risikokommunikationsanforderungen

- Konformitätsberichte

Konformitätsprozess:

1. Bestehende Produkte: 18-monatige Übergangszeit

2. Neue Produkte: Sofortige Konformität erforderlich

3. Dokumentation: Sicherheitsdateien müssen vorbereitet werden

4. Schulung: Personalschulung erforderlich

Fazit: GPSR erhöht Produktsicherheitsstandards. Eine schnelle Anpassung durch Unternehmen ist kritisch.

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