Die EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Wichtige Änderungen:
GPSR-Umfang:
- Alle Produkte (außer Lebensmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel)
- Online-Verkaufsplattformen eingeschlossen
- Gebrauchtwaren ebenfalls erfasst
- Digitale Produkte und Dienstleistungen
Neue Verpflichtungen:
1. Für Wirtschaftsakteure:
- Obligatorische Produktsicherheitsbewertung
- Risikoanalyse und -management
- Bereitstellung von Sicherheitsinformationen
- Einrichtung von Rückverfolgbarkeitssystemen
- Notfallverfahren
2. Für Online-Plattformen:
- Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Entfernung verdächtiger Produkte
- Verkäuferverifizierungsprozesse
- Verbraucherinformation
3. Für nationale Behörden:
- Marktüberwachung verstärkt
- Schnelle Eingriffsmechanismen
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Strafmaßnahmen erhöht
Beziehung zu KKDIK:
- Integration der chemischen Sicherheitsbewertung
- Sicherheitsdatenblatt (SDS)-Konformität
- Risikokommunikationsanforderungen
- Konformitätsberichte
Konformitätsprozess:
1. Bestehende Produkte: 18-monatige Übergangszeit
2. Neue Produkte: Sofortige Konformität erforderlich
3. Dokumentation: Sicherheitsdateien müssen vorbereitet werden
4. Schulung: Personalschulung erforderlich
Fazit: GPSR erhöht Produktsicherheitsstandards. Eine schnelle Anpassung durch Unternehmen ist kritisch.