Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 gemeinsame Regeln für die Berechnung, Prüfung und Meldung des rezyklierten Kunststoffanteils in Einweg-PET-Getränkeflaschen festgelegt. Veröffentlicht wurde der Rechtsakt am 3. Juli 2026 im Amtsblatt (OJ L, 2026/1425); er trat am 23. Juli 2026 in Kraft — dem zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung. Am 20. Juli 2026 folgte ein Corrigendum (OJ L, 2026/90601), das die Anhänge (Formeln, Meldeformate, Vorlagen) ersetzt.
Für Abfüller, Importeure, Recycler, Konverter und Markeninhaber ist die Einordnung entscheidend: Die Methodik stützt sich auf die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904 (SUPD) — nicht auf die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, (EU) 2025/40). Wer beides vermengt, riskiert falsche Fristen, falsche Nachweise und falsche Kundenkommunikation. Zur PPWR-Einordnung siehe unsere PPWR-FAQ 2026.
Warum dieser Beschluss jetzt zählt
Die SUPD setzt Mindestanteile rezyklierten Kunststoffs in Einweg-Getränkeflaschen — unter anderem 25 % in PET-Flaschen ab 2025 und 30 % in allen Kunststoff-Getränkeflaschen ab 2030. Mitgliedstaaten müssen Daten zum Rezyklatgehalt melden. Der frühere Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 deckte vor allem mechanisches PET-Recycling über die Lebensmittelkontakt-Verordnung (EU) 2022/1616 ab. Chemische Recyclingpfade, bei denen Polymere aufgebrochen und mit Primärrohstoffen vermischt werden, blieben methodisch untererfasst.
Genau hier setzt 2026/1425 an: Er hebt 2023/2683 auf und führt ein harmonisiertes Gerüst ein, das mechanische und weitere Recyclingverfahren — einschließlich chemischen Recyclings mit Mass-Balance-Accounting — vergleichbar, prüfbar und meldebar macht. Ziel ist Transparenz und ein Level Playing Field, nicht eine pauschale Bevorzugung chemischer Verfahren. Der Beschluss selbst betont, dass mechanisches Recycling in der Regel umweltseitig vorzuziehen ist und chemisches Recycling ergänzen soll, wo Qualität und technische Leistung das erfordern.
> Pier Compliance Insight
>
> Lesen Sie 2026/1425 als SUPD-Zählregelwerk für PET-Flaschen — nicht als PPWR-Kurzfassung. Mass Balance, Charge-Erklärungen und geografische Anrechenbarkeit sind operative Compliance-Themen für die Lieferkette, keine Marketinglabels.
Anwendungsbereich: PET-Flaschen bis 3 Liter inklusive Verschluss, Label und Sleeve
„Getränkeflasche“ meint eine Einweg-Kunststoff-Getränkeflasche mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, einschließlich Kappe, Deckel, Etikett und Sleeve (sofern vorhanden). Eine PET-Flasche ist eine solche Flasche, deren Hauptbestandteil Polyethylenterephthalat ist. Für die Berechnung zählen die Kunststoffteile; nicht-kunststoffliche Anteile (z. B. Papieretiketten) bleiben außen vor, weil ihr Gewicht laut Erwägungen typischerweise gering ist.
Praktisch heißt das:
- Körper, Verschluss und Label/Sleeve bilden gemeinsam die Bezugsgröße
- Rezyklat in Caps und Labels zählt mit, sofern die Methodik greift
- Ausnahmen (u. a. bestimmte medizinische Flüssignahrung, Glas-/Metallflaschen mit Kunststoffverschluss) sind eng zu prüfen
- Die Methodik dieses Beschlusses gilt für die PET-Flaschen-Kategorie der SUPD; Regeln für Non-PET-Flaschen werden an anderer Stelle (u. a. im PPWR-Kontext) adressiert
Unternehmen sollten Stücklisten und Spezifikationen so führen, dass Körper, Verschluss und Dekor getrennt gewogen und dokumentiert werden können. Sonst scheitert die Formelstruktur der Anhänge bereits an der Datenerfassung.
Mass Balance: drei Monate, anlagenbezogen, kein negativer Saldo
Wo Polymere aufgebrochen werden und der Anteil geeigneten Materials in Outputs nicht bekannt ist, greift Mass-Balance-Accounting: Das Gewicht aus post-consumer Kunststoffabfall am Input muss dem Gewicht entsprechen, das Outputs und Verlusten zugeschrieben wird.
Zentrale operative Regeln:
1. Maximalperiode drei Monate — ein positiver Saldo darf in die nächste Periode übertragen werden; ein negativer Saldo ist jederzeit unzulässig
2. Je Facility — zugeschriebene Mengen dürfen nicht zwischen Anlagen oder Unternehmen umgebucht werden
3. Fuel-use excluded — Anteile, die zu Kraftstoffen oder Verlusten werden, zählen nicht als Rezyklatgehalt; Dual-Use-Outputs sind nach den Beschlussregeln zu behandeln
4. Chemische Traceability ergänzt die Allokation, damit zugeschriebene Mengen die theoretisch mögliche Präsenz nicht überschreiten
5. Wird Mass Balance an einem Schritt angewandt, folgt sie in der Regel auch an nachfolgenden Schritten
Für Compliance-Teams bedeutet das: ERP-/MES-Logik, Chargenführung und Lieferantenverträge müssen Facility-Konten, Periodengrenzen und Fuel-Ausschlüsse abbilden — nicht nur Jahres-Durchschnitte oder konzernweite Quoten. Ein „virtuelles“ Verschieben von Rezyklatpunkten zwischen Werken ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Dokumentation: Charge-Erklärungen und fünf Jahre Aufbewahrung
Wirtschaftsakteure stellen für jede Charge eine Erklärung zum Rezyklatgehalt nach Anhang V aus. Empfangene Erklärungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren (oder länger, wenn der Mitgliedstaat es verlangt). Wer Material weder chemisch/physikalisch verändert noch mischt, erzeugt keine neue Erklärung, sondern leitet die Lieferantenerklärung weiter.
Zusätzlich verlangen die Mass-Balance-Pfade belastbare Evidenzsysteme: Nachweise zu Inputs/Outputs, Allokation, Recycling pathway und — wo einschlägig — Verknüpfung mit Angaben nach (EU) 2022/1616, ergänzt um Herkunfts- und Geografieinformationen. Ohne versionierte Archivierung und klare Owner scheitern Audits und Behördenanfragen oft an fehlenden Vorgängerdokumenten.
Verifizierung: nur bestimmte Wirtschaftsakteure; KMU alle drei Jahre
Nicht jeder Akteur in der Flaschenkette unterliegt denselben Drittprüfpflichten. Die detaillierten Anforderungen greifen insbesondere für Wirtschaftsakteure, die Material verarbeiten, das weder am Eingang noch am Ausgang aus Polymeren besteht, und Daten nach den Mass-Balance-Regeln berechnen. Sie brauchen unter anderem:
- Systeme zur Sicherung und Prüfung der Berechnungsevidenz
- ein funktionierendes System für attributed amounts
- Evidenzaufbewahrung (mindestens fünf Jahre)
- jährliche anlagenbezogene Prüfung durch einen akkreditierten Verifier
Ausnahme KMU (Empfehlung 2003/361/EG): Prüfung alle drei Jahre; Zertifikate ebenfalls drei Jahre gültig (sonst typischerweise ein Jahr). Zertifikate am letzten Schritt chemischer Recyclingpfade sollen die Kette — üblicherweise bis zu den Abfüllern — begleiten, damit Mitgliedstaaten sie bei Inverkehrbringern einholen können.
Pier Compliance ist keine akkreditierte Prüfstelle und ersetzt keine Verifier-Zertifikate. Wir helfen, Rollen, Dokumente und Schnittstellen so zu strukturieren, dass Prüfungen und Behördenfragen belastbar vorbereitet sind.
Geografie: EU zuerst — OECD und Nicht-OECD ab 21. November 2027
Eine der operativ schärfsten Stellen ist die geografische Anrechenbarkeit. Rezyklierter Kunststoff aus Drittländern ist für die SUPD-PET-Ziele zunächst eng begrenzt. Ab dem 21. November 2027 öffnet der Beschluss Pfade für:
- OECD-bezogene Drittländer — Anrechnung ab diesem Datum, vorbehaltlich der Kommissionsbewertung nach der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157
- Nicht-OECD-Länder — nur wenn Abkommen oder Arrangements umweltgerechtes Kunststoffabfall-Management sicherstellen; zusätzlich zu anderen EU-Anforderungen
Bis dahin sollten Beschaffung und Claims klar trennen zwischen EU-anrechenbar und noch nicht anrechenbar — sonst drohen Zielverfehlung, Rückfragen der Behörden und Greenwashing-Risiken in der Kundenkommunikation.
Corrigendum, Review 2030 und Abgrenzung zur PPWR
Das Corrigendum vom 20. Juli 2026 ersetzt die Anhänge. Interne Excel- und ERP-Vorlagen, Lieferantenfragebögen und Auditor-Checklisten müssen die berichtigte Fassung spiegeln. Wer noch mit dem ursprünglichen Anhangstext vom 3. Juli arbeitet, riskiert systematische Formel- und Meldefehler.
Die Kommission überprüft den Beschluss spätestens bis 1. Januar 2030 und kann technologische Entwicklungen sowie eine mögliche Angleichung an einschlägige PPWR-Bestimmungen (u. a. Art. 7 Abs. 8) prüfen. Das ändert nichts daran, dass 2026/1425 heute eine SUPD-PET-Flaschen-Methodik ist — kein Ersatz für PPWR-Rezyklatregeln bei anderen Verpackungen.
Verwandte Programme bei Pier Compliance:
- Sicherheitsdatenblatt-Erstellung
- Abgrenzung PPWR: PPWR-FAQ August 2026
Operative Schnittstellen: Lebensmittelkontakt, Zoll und Kundenfragebögen
Viele PET-Flaschenketten arbeiten bereits mit Erklärungen und Konformitätsnachweisen nach (EU) 2022/1616. Der neue Beschluss verlangt, diese Spur um Herkunfts- und Geografieinformationen sowie — wo Mass Balance greift — um Allokationsnachweise zu ergänzen. Das ist keine kosmetische Zusatzzeile im PDF: Abfüller und Importeure müssen in der Lage sein, Mitgliedstaaten belastbare Daten zu liefern.
Typische Bruchstellen in der Praxis:
- Lieferanten melden „recycled content“, ohne zu sagen, ob bekannter Anteil oder Mass Balance vorliegt
- Charge-Erklärungen fehlen bei Umlagerungen oder Händlern, die nur weiterleiten
- Facility-Grenzen sind im ERP nicht abgebildet; Mengen werden unternehmensweit „verrechnet“
- Fuel- und Verlustströme werden in Nachhaltigkeitsberichten mitgezählt, obwohl sie für SUPD-Ziele ausscheiden
- Marketing kommuniziert globale Rezyklatquoten, die geografisch noch nicht anrechenbar sind
Eine belastbare Governance verknüpft daher Einkauf, Qualität, Sustainability, Legal und Operations. Die Frage „Wie viel chemisch recyceltes PET steckt in der Flasche?“ ist erst beantwortbar, wenn Berechnungspunkte, Dokumente und Verifier-Zertifikate entlang der Kette greifen.
Mitgliedstaaten, Meldeformate und Qualitätssicherung
Mitgliedstaaten berechnen jährlich das Gewicht des Kunststoffs und des rezyklierten Kunststoffs in PET-Flaschen sowie den resultierenden Anteil. Sie dürfen nur Daten melden, die nach dem Beschluss berechnet, erhoben und geprüft wurden. Die Anhänge — in der corrigierten Fassung — enthalten Formeln und Tabellenformate für Mengen und Qualitätsberichte.
Für Unternehmen heißt das mittelbar: Was Mitgliedstaaten nicht nachvollziehen können, wird zurückgewiesen oder risikobasiert nachgeprüft. Wer früh standardisierte Lieferantenerklärungen, konsistente Einheiten (Tonnen), klare Definition von „placed on the market“ und nachvollziehbare Export- bzw. Verbringungsanpassungen pflegt, reduziert Eskalationen. Interne Definitionen sollten mit den Formeln der Anhänge I bis III übereinstimmen.
Chemikalien- und Verpackungsprogramme parallel denken
Chemische Recyclingpfade berühren oft Stoffidentität, Zwischenprodukte und SDS-Kommunikation. Gleichzeitig bleiben nationale EPR-Register und Verpackungsmeldungen eigene Pflichtenkreise. Pier Compliance empfiehlt, SUPD-Rezyklatnachweise, EPR-Mengen und REACH-/SDS-Akten gemeinsam zu planen, aber rechtlich getrennt zu versionieren — mit klaren Ownern und Änderungskontrolle.
Weitere Vertiefung:
- Sicherheitsdatenblatt-Erstellung
Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. Rechtsgrundlage fixieren — SUPD-Zielmethodik und PPWR getrennt dokumentieren
2. Rollenmatrix — Recycler, chemische Stufe, Konverter, Abfüller, Importeur
3. Facility-Mass-Balance — 3-Monats-Konten, kein Negativsaldo, Fuel-Ausschluss
4. Charge-Erklärungen — Anhang-V-Vorlagen, 5-Jahre-Archiv, Pass-through-Regeln
5. Verifier-Scope — prüfen, ob Art. 8 Abs. 5 greift; KMU-Turnus planen
6. Geografie-Steuerung — EU-Mengen versus Post-2027-OECD- und Abkommen-Szenarien
7. Corrigendum einarbeiten — Anhänge vom 20.07.2026 verbindlich machen
8. Kunden- und Auditkommunikation — keine unbelegten „chemically recycled“-Claims ohne Methodikbezug
Wie Pier Compliance unterstützt
Pier Compliance begleitet Unternehmen bei der Übersetzung von 2026/1425 in operative Compliance-Strukturen: Scope- und Rollenanalyse, Dokumentationsarchitektur, Lieferantenanforderungen, Abgrenzung zu EPR/PPWR und Chemikalienprogrammen sowie Vorbereitung auf Kunden- und Behördenfragen. Wir erteilen keine behördlichen Freigaben und ersetzen keine akkreditierte Verifizierung.
Bedarf an Klarheit zu SUPD-Rezyklatberechnung, Mass Balance oder PET-Flaschen-Dokumentation? Kontakt zu Pier Compliance.
Berechnungspunkte und Lieferkettenlogik im Detail
Berechnungspunkte entstehen, wann immer sich die chemische oder physikalische Zusammensetzung von Material aus post-consumer Kunststoffabfall ändert — einschließlich Vermischung mit anderem Material. Das Gewicht des rezyklierten Kunststoffs in einer PET-Flasche wird beim Inverkehrbringen berechnet, gestützt auf Daten aus den Berechnungspunkten der einzelnen Teile.
Das hat unmittelbare Konsequenzen für Verträge und Spezifikationen:
- Jeder Schritt, der mischt, crackt, re-polymerisiert oder umformuliert, ist ein potenzieller Berechnungspunkt
- Wer nur lagert und weiterleitet, ohne Zusammensetzung zu ändern, bleibt in der Pass-through-Logik der Erklärungen
- Abfüller brauchen die Summe der Nachweise für Körper, Verschluss und Label/Sleeve — nicht nur eine Marketingquote auf dem Preform
- Importeure müssen dieselbe Spur für Drittlandsware aufbauen, soweit Anrechnung überhaupt zulässig ist
Ohne klare Berechnungspunkt-Landkarte entstehen Lücken genau dort, wo Behörden und Kunden später nachfragen. Eine gute Praxis ist eine einseitige Prozesskarte je Lieferkette mit Owner, Dokumenttyp und Aufbewahrungsort.
Negativsaldo, Carry-over und Auditspuren
Der Beschluss erlaubt den Übertrag eines positiven Mass-Balance-Saldos in die nächste Dreimonatsperiode. Ein negativer Saldo ist jederzeit verboten — er würde bedeuten, dass mehr geeignetes Material verkauft als erzeugt oder beschafft wurde. Für Audits sollten Unternehmen daher:
- Periodenabschlüsse je Facility dokumentieren
- Carry-over-Mengen versionieren und gegen physische Bestände plausibilisieren
- Verkaufs- und Produktionsbuchungen so sperren, dass Overdraft technisch verhindert wird
- Abweichungen zwischen Sustainability-Reporting und SUPD-Zählung bewusst steuern und erklären
Diese Disziplin ist oft der Unterschied zwischen einer prüffähigen Kette und einer Sammlung gut gemeinter Excel-Dateien.
Kommunikation ohne Greenwashing
„Chemically recycled“ ist kein Freibrief. Zulässige Aussagen setzen voraus, dass die Methodik, die Geografie und die Dokumente die Claim-Höhe tragen. Pier Compliance empfiehlt, externe Kommunikation an die anrechenbare SUPD-Logik zu koppeln und globale oder vorläufige Mengen klar als solche zu kennzeichnen. Parallel sollten Rechts- und Marketingteams eine Claim-Freigabe mit Verweis auf 2026/1425 und Lieferantennachweise etablieren.
Interne Governance empfehlen
Benennen Sie einen Owner für die SUPD-PET-Methodik, einen Dokumenten-Owner für Charge-Erklärungen und einen Geografie-Owner für die Anrechenbarkeit. Koppeln Sie diese Rollen an Compliance-Komitee und interne Audits. Ohne Ownership bleiben Corrigendum und der Kalender 2027 bloße Monitoring-Notizen.
Trennen Sie bewusst freiwilliges ESG-/Kundenreporting vom regulatorischen SUPD-Zählwerk. Beide können parallel laufen, aber Definitionen, Geografie und Fuel-Ausschlüsse sind nicht automatisch identisch. Eine jährliche Abstimmungstabelle verhindert Widersprüche in Kundenaudits.
Lieferantenverträge und Change Control
Schreiben Sie SUPD-Dokumentationspflichten in Lieferantenverträge: Anhang-V-Erklärungen je Charge, Mass-Balance-Kennzeichnung, Facility-Bezug, Geografie-/Herkunftsangaben und Aufbewahrungsmitwirkung. Ergänzen Sie Change-Control-Klauseln für Prozess-, Feedstock- oder Verifier-Wechsel. Ohne vertragliche Hebel bleiben Lücken in der Mitte der Kette, auch wenn Abfüller und Marken die Zielverantwortung tragen.
Prüfen Sie parallel, ob bestehende Nachhaltigkeits- oder recycled-content-Klauseln mit 2026/1425 kollidieren — etwa weil sie Fuel-Anteile mitzählen oder globale Mengen ohne geografische Differenzierung verlangen. Eine kurze Vertrags- und Spezifikationsrevision verhindert, dass Einkauf und Compliance unterschiedliche Zahlen liefern.
Typische Umsetzungsfehler und wie man sie vermeidet
Erstens: Mass Balance wie ein jährliches Nachhaltigkeitsmittel behandeln. Der Beschluss verlangt Perioden von höchstens drei Monaten und verbietet Negativsalden jederzeit. Zweitens: Unternehmensweite Attribution zwischen Werken. Das ist unzulässig; physische Bewegungen brauchen Begleitdokumente, keine Umbuchung von attributed amounts. Drittens: Corrigendum ignorieren. Formeln und Meldeformate der Anhänge vom 20. Juli 2026 sind verbindlich. Viertens: SUPD- und PPWR-Claims vermengen. Kunden und Behörden erwarten saubere Rechtsgrundlagen. Fünftens: Verifizierung pauschal auf alle Abfüller projizieren — oder umgekehrt chemische Stufen ohne Verifier-Scope lassen. Beide Extreme erzeugen Compliance-Theater.
Eine kurze Gap-Analyse entlang dieser fünf Fehlerbilder ist oft der schnellste Weg zu einem belastbaren Umsetzungsplan — inklusive Owner, Frist und Dokumentenliste je Facility.
Fazit
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 ist das gemeinsame EU-Regelwerk, mit dem chemisch und mechanisch erzeugte Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen unter der SUPD berechnet, geprüft und gemeldet werden. Stichtage 3. Juli / 23. Juli / 20. Juli 2026, Aufhebung von 2023/2683, Mass Balance (3 Monate, Facility, kein Negativsaldo, fuel-use excluded), Charge-Erklärungen (5 Jahre), Verifizierung nur für bestimmte Akteure (KMU: 3 Jahre), geografische Staffelung bis und ab 21. November 2027 sowie Review bis 1. Januar 2030 sind die Leitplanken. Wer sie operativ verankert, vermeidet Scheinclaims und baut eine prüffähige Lieferkette auf.
Quellen: Europäische Kommission — Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 (OJ L, 2026/1425, 3.7.2026; ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1425/oj); Corrigendum OJ L, 2026/90601 (20.7.2026); GD Umwelt — Implementing Decision publication page; Single-use plastics.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425?
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 der Europäischen Kommission legt gemeinsame Regeln für Berechnung, Prüfung und Meldung von Daten zum rezyklierten Kunststoffanteil in Einweg-PET-Getränkeflaschen fest. Rechtsgrundlage ist die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904 (SUPD), nicht die PPWR. Der Beschluss hebt den früheren Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 auf und ergänzt die Methodik um Mass-Balance-Regeln für chemisches Recycling.
- Ist das eine PPWR-Maßnahme?
Nein. Die Methodik stützt sich auf Artikel 6(5) und 13(4) der Richtlinie (EU) 2019/904 (Single-Use Plastics Directive). Die Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 (PPWR) ist ein anderes Rechtsinstrument; dieser Beschluss gilt für die SUPD-Rezyklatziele bei PET-Getränkeflaschen. Zur Abgrenzung siehe unsere PPWR-FAQ 2026.
- Wann wurde der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht und wann trat er in Kraft?
Veröffentlicht wurde er am 3. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union (OJ L, 2026/1425). Er trat am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft — am 23. Juli 2026.
- Was ist das Berichtigungsblatt vom 20. Juli 2026?
Am 20. Juli 2026 erschien ein Corrigendum (OJ L, 2026/90601), das die Anhänge des Beschlusses ersetzt — Formeln, Meldeformate und Vorlagen. Unternehmen sollten die berichtigte Fassung der Anhänge verwenden, nicht nur den ursprünglichen Anhangstext vom 3. Juli.
- Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich?
Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen aus PET als Hauptbestandteil mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern. Für Berechnung und Prüfung gehören Körper, Verschluss (Kappe/Deckel) sowie Etikett und Sleeve zum Flaschengewicht; rezyklierter Kunststoff in diesen Teilen zählt mit.
- Warum werden Etiketten und Sleeves mitgezählt?
Die SUPD nennt ausdrücklich Kappen und Deckel. Der Beschluss stellt klar, dass auch Labels und Sleeves Teile der PET-Flasche sind, weil sie typischerweise mitverkauft und oft in derselben Produktionsstufe angebracht werden. Ihr Gewicht und etwaiger Rezyklatanteil fließen in die Berechnung ein.
- Was ändert sich gegenüber dem Beschluss (EU) 2023/2683?
Der frühere Beschluss stützte sich vor allem auf mechanisches PET-Recycling unter der Lebensmittelkontakt-Verordnung (EU) 2022/1616. Der neue Beschluss hebt 2023/2683 auf und führt Mass-Balance-Accounting ein, damit auch chemisch recycelte Anteile — wo Polymeranteile in Outputs nicht direkt messbar sind — transparent und prüfbar gezählt werden können.
- Was ist Mass-Balance-Accounting in diesem Beschluss?
Ein Regelwerk, das Eingangsgewicht aus post-consumer Kunststoffabfall dem zugerechneten Anteil in Outputs und Verlusten gleichsetzt, wenn Anteile in Einzeloutputs nicht bekannt sind. Maximalperiode: drei Monate; Anwendung je Anlage (facility); kein negativer Saldo der zugeschriebenen Mengen; keine Übertragung zugeschriebener Mengen zwischen Anlagen oder Unternehmen.
- Was bedeutet „fuel-use excluded“?
Bei Mehrproduktprozessen dürfen Anteile, die zu Kraftstoffen oder Verlusten werden, nicht als Rezyklatgehalt gezählt werden — im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie. Das gilt auch für Dual-Use-Outputs in flüssiger oder gasförmiger Form anteilig; feste Dual-Use-Outputs wie Char werden vollständig aus der Rezyklatberechnung genommen.
- Dürfen zugeschriebene Mengen zwischen Werken verschoben werden?
Nein. Mass Balance gilt je Facility. Zugeschriebene Mengen dürfen nicht zwischen Anlagen derselben Firma oder zwischen Firmen umgebucht werden. Physische Materialbewegungen mit Begleitdokumentation bleiben möglich, ohne die Attribution neu zu verteilen.
- Welche Dokumentationspflichten bestehen?
Wirtschaftsakteure müssen jeder Materialcharge eine Erklärung zum Rezyklatgehalt (Anhang V) beifügen. Empfangene Erklärungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Wer Zusammensetzung nicht ändert und nicht mischt, erzeugt keine neue Erklärung, sondern leitet die Lieferantenerklärung weiter.
- Wer unterliegt der Drittprüfung?
Wirtschaftsakteure, die Material verarbeiten, das weder am Eingang noch am Ausgang aus Polymeren besteht, und Daten nach den Mass-Balance-Regeln berechnen, müssen eine jährliche anlagenbezogene Prüfung durch einen akkreditierten Verifier durchlaufen. Für KMU gilt eine Abweichung: Prüfung alle drei Jahre; Zertifikate ebenfalls drei Jahre gültig.
- Gilt die Verifizierung für alle Abfüller?
Nicht pauschal. Die detaillierten Verifizierungsanforderungen des Artikels 8 Abs. 5 ff. richten sich an bestimmte Wirtschaftsakteure mit Polymerbruch und Mass-Balance-Berechnung. Zertifikate am letzten Schritt chemischer Recyclingpfade sollen die Lieferkette — typischerweise bis zu den Abfüllern — begleiten, damit Mitgliedstaaten sie bei Inverkehrbringern einholen können.
- Wie wird geografisch gezählt: EU vs. Drittländer?
Zunächst zählt rezyklierter Kunststoff aus der EU. Ab dem 21. November 2027 können unter engen Bedingungen auch Mengen aus OECD-Ländern und — bei entsprechenden Abkommen — aus Nicht-OECD-Ländern auf die SUPD-Ziele anrechenbar werden. Bis dahin gelten strenge geografische Grenzen für die Anrechnung.
- Was gilt ab 21. November 2027 für OECD-Länder?
Rezyklat aus Ländern, auf die der OECD-Ratsbeschluss zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anwendbar ist, soll erst ab 21. November 2027 auf das PET-Flaschen-Ziel anrechenbar sein — vorbehaltlich der Kommissionsbewertung nach der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157.
- Was gilt für Nicht-OECD-Länder?
Post-consumer Kunststoff, der in Ländern ohne OECD-Anwendung recycelt (einschließlich sortiert) wurde, darf nur anrechenbar sein, wenn Abkommen oder Vereinbarungen mit der EU umweltgerechtes Abfallmanagement sicherstellen. Das kommt zusätzlich zu anderen EU-Anforderungen, etwa (EU) 2022/1616.
- Wann überprüft die Kommission die Methodik?
Spätestens bis zum 1. Januar 2030. Die Überprüfung soll technologische Entwicklungen — einschließlich chemischen Recyclings — berücksichtigen und ggf. die Angleichung an einschlägige PPWR-Bestimmungen prüfen, bleibt aber eine eigene SUPD-Methodik für PET-Flaschen.
- Ersetzt chemisches Recycling mechanisches Recycling?
Nein. Der Beschluss betont, dass mechanisches Recycling in der Regel umweltseitig vorzuziehen ist und chemisches Recycling ergänzen soll, wo Qualität und technische Leistung das erfordern. Abfall, der mechanisch ausreichend recycelbar ist, soll grundsätzlich nicht in chemische Pfade, wenn vergleichbare Qualität erreichbar ist.
- Welche SUPD-Rezyklatziele stehen im Hintergrund?
Die Richtlinie (EU) 2019/904 sieht Mindestanteile rezyklierten Kunststoffs in Einweg-Getränkeflaschen vor — unter anderem 25 % in PET-Flaschen ab 2025 und 30 % in allen Kunststoff-Getränkeflaschen ab 2030. Der Beschluss liefert die gemeinsame Zähl- und Meldemethodik, ersetzt aber nicht die Richtlinienziele selbst.
- Welche Rolle spielt Verordnung (EU) 2022/1616?
Für mechanische und bestimmte andere Recyclingtechnologien mit bekanntem post-consumer-Anteil bleibt die Lebensmittelkontakt-Logik zentral. Der neue Beschluss ergänzt Herkunftsangaben und Mass-Balance-Pfade und verknüpft Erklärungen mit den bestehenden Konformitätserklärungen, wo einschlägig.
- Was sollten Abfüller und Importeure jetzt tun?
Lieferketten-Rollen und Berechnungspunkte kartieren, Mass-Balance- und Charge-Erklärungen der Lieferanten prüfen, Aufbewahrung auf fünf Jahre ausrichten, geografische Anrechenbarkeit bis/nach November 2027 steuern und Corrigendum-Anhänge in interne Vorlagen übernehmen. Parallel EPR-/Verpackungs- und Chemikalienprogramme abstimmen.
- Wie hängt das mit EPR und Verpackung zusammen?
SUPD-Rezyklatberechnung und nationale EPR-/Verpackungspflichten sind verwandt, aber nicht identisch. Mengen, Materialien und Lieferantennachweise sollten konsistent geführt und dennoch nach Rechtsgrundlage getrennt dokumentiert werden. Unterstützung: EPR-Verpackung.
- Wie unterstützt Pier Compliance?
Pier Compliance hilft bei Scope-Analyse, Lieferketten-Rollenmatrix, Dokumentationsstruktur (Charge-Erklärungen, Mass-Balance-Nachweise), Abgrenzung SUPD/PPWR und Schnittstellen zu Sicherheitsdatenblatt-Erstellung sowie EU-REACH-Konformität. Wir sind keine Behörde und keine akkreditierte Prüfstelle. Kontakt.
- Wo finde ich die amtlichen Texte?
EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 (OJ L, 2026/1425, 3.7.2026) und Corrigendum OJ L, 2026/90601 (20.7.2026); ELI http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1425/oj. Kommission (GD Umwelt): Veröffentlichungsseite zum Implementing Decision sowie die Übersichtsseite zu Single-use plastics.
