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Abfallverbringung und Recycling-Logistik im Zusammenhang mit EU-Exporten gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz
24. Mai 2026
Europäische Kommission — GD Umwelt

EU-Kommission schlägt Änderung der Abfallverbringungsvorschriften für Exporte in die Schweiz vor

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Die Europäische Kommission (GD Umwelt) veröffentlichte am 29. April 2026 einen Vorschlag zur EU-Abfallverbringungsverordnung, damit gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung unter engen Voraussetzungen weiter in die Schweiz verbracht werden können. Die Verordnung ist seit 20. Mai 2024 in Kraft; ab 21. Mai 2026 wären entsprechende Exporte in Nicht-EWR-Staaten — einschließlich der Schweiz — untersagt.

Was schlug die Kommission vor?

Eine begrenzte, zielgerichtete Anpassung der Abfallverbringung, damit etablierte Verwertung (Recycling oder energetische Verwertung) für rund 200.000 Tonnen/Jahr — besonders aus Grenzregionen in Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien — nicht abrupt endet.

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> Die EU-Abfallverbringungsverordnung wird strenger und dokumentationsintensiver. Verwertungsnachweise, Verträge und Meldewege vor dem 21. Mai 2026 aktualisieren.

Warum ist das wichtig?

Schnittstellen zu Schweizer Anlagen, Schienentransport und langfristigen kommunalen Verträgen stehen unter Druck. Parallel bleibt das EU-Ziel, unsachgemäße Exporte zu reduzieren.

Was ändert sich ab 21. Mai 2026?

Ohne Änderung: Exportverbot gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung in die Schweiz. Contingency-Routen und Vertragsklauseln jetzt prüfen.

Was bleibt verboten?

Deponierung und Verbrennung ohne energetische Verwertung. Nur Verwertung ist Gegenstand des Vorschlags.

Was sollten Unternehmen tun?

Routen, Abfallcodes, Meldungen, Verträge und Schulung der Operative teams. Ergänzend: [EPR / Verpackung](/de/dienstleistungen/epr-verpackung) und [regulatorisches Management](/de/dienstleistungen/regulatorisches-management).

Pier Compliance

Beratung zu EU-Abfallverbringung, Dokumentenprüfung, Import/Export-Compliance und Kreislaufwirtschaft — ohne behördliche Genehmigungen. [Kontakt](/de/kontakt).

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Häufig gestellte Fragen

Was schlug die Kommission vor?

Eine gezielte, begrenzte Änderung, damit Exporte gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung (Recycling oder energetische Verwertung) in die Schweiz fortgeführt werden können — vorbehaltlich Parlament und Rat.

Warum ist der 21. Mai 2026 relevant?

Die neue Verordnung gilt seit 20. Mai 2024. Ab 21. Mai 2026 wären Exporte gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung in Nicht-EWR-Staaten — einschließlich der Schweiz — verboten.

Was bleibt verboten?

Deponierung und Verbrennung ohne energetische Verwertung. Der Vorschlag betrifft nur Verwertungsexporte gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz.

Wer ist betroffen?

Entsorgungsunternehmen, Recycler, Kommunen, Exporteure, Importeure, Logistik und Kreislaufwirtschaft-Akteure sollten Routen, Verträge und Meldungen prüfen.

Wie unterstützt Pier Compliance?

Beratung zu EU-Abfallverbringung, Dokumentenprüfung, Import/Export-Compliance und Regulierungsstrategie — keine behördlichen Genehmigungen. [Kontakt](/de/kontakt).

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